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SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

der Plan der Europäischen Union, die ideologisch voreingenommene Istanbul-Konvention zu verabschieden, ist sehr besorgniserregend. Trotz seines Namens enthält dieses umstrittene Dokument keine wirksamen Instrumente zur Bekämpfung von Gewalt und führt zahlreiche gefährliche Vorschriften ein, an die sich alle Mitgliedstaaten halten müssen, sobald die Konvention von der Europäischen Union angenommen wurde.

Die Konvention untergräbt Ehe und Familie, da sie die Unterschiede zwischen Mann und Frau als grundlegende Ursache von Gewalt betrachtet. Gleichzeitig ignoriert sie vollständig die objektiven Ursachen dieses Phänomens wie Alkohol- und Drogensucht. Der in der Konvention dargelegte ideologische Rahmen zur Bekämpfung von “geschlechtsspezifischer Gewalt” ist völlig fehlgeleitet und wirkungslos. Ironischerweise hat die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in den Ländern, die die Konvention seit Jahren umsetzen, die höchsten Raten häuslicher Gewalt in Europa verzeichnet. Tatsächlich ist es die Familie, die ihre Glieder vor Gewalt schützt – sie ist keine Brutstätte für dysfunktionale Phänomene, wie die Istanbuler Konvention behauptet.

Darüber hinaus zwingt die Konvention den Mitgliedstaaten die Gender-Ideologie auf, indem sie den objektiven biologischen Begriff des Geschlechts abschafft und durch den Begriff des Geschlechts als soziokulturelles Konstrukt ersetzt. Die Verwendung dieses ideologischen Konzepts wird somit auf allen Ebenen staatlicher Politik obligatorisch. Das Dokument enthält Verweise auf die “Geschlechtsidentität”. In der Sprache radikaler Aktivisten beschreibt dies die Möglichkeit, das Geschlecht auf der Grundlage der eigenen Gefühle subjektiv zuzuordnen.

Unter dem Vorwand, Gewalt bekämpfen zu wollen, zielt die Konvention auch darauf ab, Kindern ideologische Inhalte aufzuzwingen. Sie fordert die Einführung verpflichtender Kurse über “nichtstereotype Geschlechterrollen” in den Lehrplänen aller Bildungsebenen. Dies bedeutet, dass Schulen gezwungen sein werden, die Kinder davon zu überzeugen, dass es viele verschiedene Geschlechter gibt und dass sie ihre “Geschlechtsidentität” wählen können – ganz ohne Einwilligung ihrer Eltern. Damit untergräbt die Konvention das Grundrecht von Eltern, ihre Kinder nach ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen.

Auch wenn die Ratifizierung der Konvention eine Verletzung der Zuständigkeiten der EU darstellen würde, gibt es viele Anzeichen dafür, dass sich die Europäische Kommission dennoch dafür einsetzen wird. Aussagen der neu gewählten Mitglieder der Europäischen Kommission, darunter auch von Helena Dalli, EU-Kommissarin für Gleichstellung, deuten darauf hin, dass dies tatsächlich ihre Priorität ist.

Eine solche Entscheidung wird schwerwiegende Folgen haben, da selbst Länder, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben, gezwungen sein werden, sich an sie zu halten. Einspruch wird nahezu unmöglich sein.

Deshalb ermutigen wir alle, die Petition an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und die gesamte Europäische Kommission zu unterzeichnen, um den umstrittenen Plan zur Annahme dieser Konvention aufzugeben. Bitte ermutigen Sie möglichst viele Ihrer Freunde, die Petition ebenfalls zu unterzeichnen!

Die EU-Kommissare müssen ein klares Signal erhalten, dass es völlig inakzeptabel ist, extrem ideologische Initiativen einzuführen, die darauf abzielen, Ehe und Familie zu untergraben! Nur durch den entschiedenen Widerspruch aller europäischen Nationen wird es uns gelingen, den Plänen radikaler Gruppen, die unsere grundlegenden sozialen Strukturen zerstören wollen, ein Ende zu setzen!

COALITION INTERNATIONALE POUR LA DEFENSE DE LA FAMILLE

Freedom for All
Ordo Iuris Croatia
Association Society and Values

NEIN ZUR IDEOLOGISCHEN KONVENTION

An Präsidentin Ursula von der Leyen

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

die Nachricht über die geplante Verabschiedung des „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ durch die Europäische Union gibt uns Anlass zu großer Sorge.

Wir haben keinen Zweifel daran, dass die Europäische Union alle Anstrengungen unternehmen sollte, um häusliche Gewalt zu bekämpfen. Wir sind jedoch überzeugt, dass dieses umstrittene Dokument keine wirksamen Lösungen dafür enthält und zugleich zahlreiche riskante Regelungen einführt, die sich direkt negativ auf das Wohl der Familie und ihrer Glieder auswirken.

Auch die Konvention selbst ist äußerst ideologisch. Durch die Übernahme der Gender-Ideologie untergräbt sie unsere Gesellschaft. Dies wird zwangsläufig zur Dekonstruktion sowohl der familiären als auch der sozialen Normen führen, die darauf beruhen, die Unterschiede zwischen Mann und Frau anzuerkennen. Die Verfasser des Dokuments verkennen völlig das Problem der Gewalt. Sie glauben, ihre Ursachen seien die auf Ehe und Familie basierende Gesellschaftsstruktur, das Recht der Eltern, ihre Kinder gemäß ihren Überzeugungen zu erziehen, sowie die komplementären Rollen von Mann und Frau. Darüber hinaus ignorieren sie die Problematik der physischen und psychischen Gewalt gegen Männer, die laut einigen Studien in gleichem Maße wie Frauen zu Opfern von Gewalt werden, dies aber aus Angst vor gesellschaftlicher Ächtung selten zugeben.

Alle verfügbaren Untersuchungen zeigen deutlich, dass die häufigsten Ursachen für Gewalt die Zerrüttung der Familien sowie Sucht (Alkohol-, Drogen-, Glücksspiel-, Pornographie- und Sexsucht) sind. Zudem ist – wie die Untersuchungen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte belegen – die Gewalt selbst in Ländern, die die Gender-Ideologie aktiv umsetzen, nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau.

Die Konvention ignoriert all diese objektiven Faktoren vollständig – eine Tatsache, die ihren extrem ideologischen Charakter verdeutlicht. Unter dem Deckmantel, Gewalt gegen Frauen bekämpfen zu wollen, fordert die Konvention eine verpflichtende Erziehung für Kinder zu “nichtstereotypen Geschlechterrollen”, die bereits im frühen Alter beginnen soll. Dies beeinträchtigt die Autonomie der Familie stark. Damit verletzt sie mehrere grundlegende Menschenrechte, die in internationalen Verträgen und Verfassungen der einzelnen Mitgliedstaaten verankert sind. Die Grundrechte von Eltern sind klar definiert in Artikel 26 Absatz 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 8 und 9 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Artikel 2 des Zusatzprotokolls Nr. 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Aus diesem Grund sind die Ankündigungen der neuen EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, bezüglich der Annahme der Istanbul-Konvention durch die Europäische Union in der Tat sehr beunruhigend. Der eigentliche Zweck dieses Dokuments besteht nicht darin, Frauen und Familien zu helfen, die mit häuslicher Gewalt zu kämpfen haben, sondern vielmehr darin, allen EU-Mitgliedstaaten ein ideologisches Gebot aufzuzwingen – eines, das auf der Gender-Ideologie und ihrer Definition des Begriffs “Geschlecht” basiert.

Da dieses Dokument seinem Wesen nach kontraproduktiv ist, gibt es keinerlei Grund für die Europäische Union, es zu ratifizieren.

Außerdem sollte die Entscheidung, ob die Konvention angenommen wird, im alleinigen Ermessen eines jeden Mitgliedstaates liegen. Der Umfang der Zuständigkeiten der EU ist eindeutig festgelegt und daher sollte die EU allein aus formalen Gründen (Artikel 82 Absatz 2 AEUV und Artikel 84 AEUV) nicht Partner dieses Vertrags werden. Der Inhalt der Konvention betrifft zum größten Teil das Strafrecht, das außerhalb der Zuständigkeiten der EU liegt.

Die Auswirkungen einer Annahme der Konvention werden sehr schwerwiegend sein. Sollte dieses Vorhaben erfolgreich sein, werden die Bestimmungen der Konvention Teil des Besitzstandes der EU und somit Vorrang vor nationalen Gesetzen haben. Auch die Umsetzung dieser Bestimmungen wird der Kontrolle verschiedener EU-Institutionen, einschließlich des Gerichtshofs der Europäischen Union, unterliegen.

Länder, die die Konvention nicht ratifiziert haben, wie Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Litauen, Lettland und die Slowakei, werden noch stärker unter Druck gesetzt werden, die Konvention anzunehmen. Sie werden gezwungen sein, die Bestimmungen einzuhalten. Es wird auch nicht mehr möglich sein, diese in begrenztem Umfang anzuwenden, wie es heute in Polen der Fall ist.

Ich fordere Sie und die gesamte Europäische Kommission nachdrücklich auf, die umstrittenen Pläne, die Helena Dalli angekündigt hat, zurückzunehmen. Gewalt gegen Frauen bekämpfen zu wollen, darf nicht als Vorwand für die Verbreitung der Gender-Ideologie und ihrer negativen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft benutzt werden.

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